Der Arbeits­stät­ten­aus­schuss hat nun die neue ASR A 6 zu Bild­schirm­arbeit verab­schiedet. Es ist eine Annä­herung an moderne Formen der Bild­schirm­arbeit, neues Thema ist die Nutzung mobiler Bild­schirm­geräte. Es wird eine Nutzungs­dauer einge­führt, ab wann die ASR für mobil genutzte Bild­schirm­geräte gilt. Einfach mal lesen!