Die Betriebssicherheitsverordnung ist wesentlichen Änderungen unterzogen worden und gilt ab heute.
Die inhaltlichen Neuerungen sind, dass Ergonomie als zentrales Thema aufgenommen wurde sowie altersgerechte Arbeit bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss. Die Instandhaltung ist mehr in den Fokus gerückt und besonders gefährliche, bzw. gefährdende Geräte und Anlagen werden besonders berücksichtigt.
Die Beschäftigung mit der neuen Verordnung ist also für alle zwingend, weil sich bspw. die Gefährdungsbeurteilungen verändern müssen.