Berufs­krank­heiten (BK) sind ja eine besondere Sorte Erkran­kungen. Um eine BK aner­kannt zu bekommen, muss diese auf der Liste der BK stehen. Als Berufs­krank­heiten kommen nur Erkran­kungen in Frage, die nach den Erkennt­nissen der Medizin durch besondere Einwir­kungen bei der Arbeit verur­sacht sind. Die Liste ist im Anhang der BK Verordnung zu finden und muss durch alle Gremien der Politik. Der Bundesrat hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufs­krank­hei­ten­ver­ordnung (BKV) zum 1.4.2025 ange­nommen, und dadurch kamen diese drei Erkran­kungen auf die Liste. Damit umfasst die Berufs­krank­hei­ten­liste der BKV 85 Erkran­kungen. Wie kommen die Erkran­kungen eigentlich auf die Liste? Das folgt den Empfeh­lungen des Ärzt­lichen Sach­ver­stän­di­gen­beirats Berufs­krank­heiten (ÄSVB) beim Bundes­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales.