Berufskrankheiten (BK) sind ja eine besondere Sorte Erkrankungen. Um eine BK anerkannt zu bekommen, muss diese auf der Liste der BK stehen. Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht sind. Die Liste ist im Anhang der BK Verordnung zu finden und muss durch alle Gremien der Politik. Der Bundesrat hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) zum 1.4.2025 angenommen, und dadurch kamen diese drei Erkrankungen auf die Liste. Damit umfasst die Berufskrankheitenliste der BKV 85 Erkrankungen. Wie kommen die Erkrankungen eigentlich auf die Liste? Das folgt den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.