Die ASR V3 zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbetsstättenverordnung ist seit April 17 beschlossen. Sie muss noch im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlich werden. Dann ist sie hier zu finden. Hier kann man sowieso öfter mal reinschauen :-)…
Konkretisiert wird, dass bei der Gefährdungsbeurteilung Auswirkungen von Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufen in der Arbeitsstätte auf die physische und psychische Gesundheit berücksichtigt werden müssen. Und das bei Einrichten, Betreiben und bei Veränderungen der Arbeitsstätte. Das Nichterstellen einer Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.