Nachdem im Februar 2015 die Arbeitsstättenverordnung wegen des massiven Protests der Arbeitgeber, die daran mitgearbeitet hatten, zurückgezogen wurde, ist sie jetzt überraschend schnell wieder auf der Tagesordnung gelandet. Grundsätzlich ist wieder Tageslicht an Arbeitsplätzen gefordert, allerdings dann wenn es baulich möglich ist. Es gibt einen befristeten Bestandsschutz bis zu Umbau oder wesentlichen Erweiterungen. Kantinen sollen möglichst über Tageslicht verfügen.
Die Unterweisung infolge der Gefährdungsbeurteilung muss verständlich sein und ausreichende und angemessene Informationen zu gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen, zu Schutzvorkehrungen und Maßnahmen geben.
Bei Heimarbeitsplätzen muss nur zu Beginn der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, anstatt wie zunächst geplant, regelmäßig.
Insgesamt springt diese Version kürzer als zunächst geplant, das Vorgehen der Arbeitgeber und der Regierung ist ein ordentlicher Demokratie-Skandal, denn alles war ja bereits im Ausschuss für Arbeitsstätten und im Bundesrat verhandelt. Jetzt soll, so die Presseverlautbarungen, alles ganz schnell gehen.
Also nun, auf ein Neues.