Nachdem im Februar 2015 die Arbeits­stät­ten­ver­ordnung wegen des massiven Protests der Arbeit­geber, die daran mitge­ar­beitet hatten, zurück­ge­zogen wurde, ist sie jetzt über­ra­schend schnell wieder auf der Tages­ordnung gelandet. Grund­sätzlich ist wieder Tages­licht an Arbeits­plätzen gefordert, aller­dings dann wenn es baulich möglich ist. Es gibt einen befris­teten Bestands­schutz bis zu Umbau oder wesent­lichen Erwei­te­rungen. Kantinen sollen möglichst über Tages­licht verfügen.
Die Unter­weisung infolge der Gefähr­dungs­be­ur­teilung muss verständlich sein und ausrei­chende und ange­messene Infor­ma­tionen zu gesund­heits- und sicher­heits­re­le­vanten Fragen, zu Schutz­vor­keh­rungen und Maßnahmen geben.
Bei Heim­ar­beits­plätzen muss nur zu Beginn der Tätigkeit eine Gefähr­dungs­be­ur­teilung erstellt werden, anstatt wie zunächst geplant, regel­mäßig.

Insgesamt springt diese Version kürzer als zunächst geplant, das Vorgehen der Arbeit­geber und der Regierung ist ein ordent­licher Demo­kratie-Skandal, denn alles war ja bereits im Ausschuss für Arbeits­stätten und im Bundesrat verhandelt. Jetzt soll, so die Pres­se­ver­laut­ba­rungen, alles ganz schnell gehen.
Also nun, auf ein Neues.