SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Kraft
Nachdem im April der Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung herauskam, sind wir jetzt einen Schritt weiter: Die Empfehlungen wurden im August vertieft mit einer Arbeitsschutzregel, die Vermutungswirkung hat. Vermutungswirkung bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der sich an diese Vorgaben hält, davon ausgehen kann, dass er das geltende Recht erfüllt. Man kann es dann auch anders machen, muss aber, […]