Nach so vielen Jahren ist jetzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen doch endlich in der Wirklichkeit angekommen. Wir Dinosaurier der beteiligungsorientierten Beratung arbeiten schon lange daran, dass die Anforderung aus dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 auch wirklich umgesetzt werden. Das Anwachsen der Erkrankungen, die infolge von schlechter Arbeitsorganisation, unzureichender Kommunikation oder schlecht vorbereiteten Führungskräften hat jetzt alle, einschließlich der schwarz-gelben Regierung alarmiert. Das Arbeitsschutzgesetz wurde soeben im § 5 geändert und das Thema psychische Belastungen als mögliche Gefährdungsquelle namentlich mit aufgenommen. Leider noch nicht mehr.
Aber zum anderen wurde die gewerkschaftliche Forderung nach einer „Stress-Verordnung“ auch von einigen Bundesländern als Bundesratsinitiative aufgenommen. Verordnungen werden von der Bundesregierung verabschiedet, die Bundesländer zeigen damit also nur ihren Wunsch, aber immerhin.
Mit Spannung erwarten wir auch die Neuauflage der DIN EN IO 10075, die die psychischen Belastungen konkretisiert.